Banken, Neobroker und andere Finanzdienstleister versuchen, mit gezielten Werbemaßnahmen und attraktiven Angeboten Neukunden zu gewinnen. Besonders beliebt sind Werbeprämien, die als Startguthaben bei Kontoeröffnung gutgeschrieben werden. Neobroker z.B. werben meist mit Gratisaktien bei Neueröffnung eines Depots. Oftmals wird auch die Vermittlung durch einen Bestandskunden, der einen Neukunden anwirbt, honoriert. Nicht selten erhalten Alt- und Neukunde eine Werbeprämie in Form einer Gutschrift oder Gratisaktien. Dabei gilt zu beachten, dass es sich bei solchen Werbeprämien um steuerpflichtige sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG handelt.
Darüber hinaus locken auch Versicherungen mit Prämien beim Versicherungswechsel. Empfänger von Werbeprämien sollten sich also nicht wundern, falls das Wohnsitzfinanzamt, durch Kontrollmitteilungen hiervon erfährt.