Warum Kinder schnell entscheiden sollten, wenn es um das Elternhaus geht.
Verzögerungen für die Nutzung als Erstwohnsitz, die über die Sechsmonatsfrist hinausgehen, müssen belegt werden.
Nur wer innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod der Eltern deren selbstbewohnte Immobilie nutzt, kann steuerfrei erben. Bestimmen Kinder das Haus oder die Wohnung erst später zu ihrem Familienwohnsitz, ist die Befreiung von der Erbschaftsteuer nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Hierzu beraten wir Sie gerne.