Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt. Damit reduzieren sich die Kosten für das Aufbewahren, weil beispielsweise keine zusätzlichen Räume für die Lagerung der Unterlagen angemietet werden müssen. Kosten, die die elektronische Speicherung verursachen, werden mit den verkürzten Fristen ebenfalls reduziert.
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Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
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