Aktuelles

Doppelte Haushaltsführung

Die Ausgaben für die berufsbedingte Zweitwohnung am Arbeitsort können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angegeben werden.

Damit man den Steuerbonus für den zweiten Haushalt erhält, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die doppelte Haushaltsführung ist beruflich veranlasst.
  • Die Zweitwohnung liegt in der Nähe des Arbeitsortes.
  • Daneben gibt es einen eigenen Hausstand.

Folgende Kosten können z.B. bei der Steuer abgesetzt werden:

  • Unterkunft
  • Wohnungssuche
  • PKW-Stellplatz
  • Einrichtung
  • Verpflegung
  • Fahrtkosten
  • Umzugskosten
  • Familienheimfahrten
  • Horne-Office-Pauschale

Bei den vorgenannten Beispielen gibt es jedoch teilweise zeitliche Begrenzungen. Fragen Sie uns gerne.

Bitte beachten Sie: Diese Informationen können eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Sie uns bitte, falls Sie Fragen – insbesondere zu den hier dargestellten Themen – haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie entsprechende Ausgaben steuerlich geltend machen können.

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