Die Ausgaben für die berufsbedingte Zweitwohnung am Arbeitsort können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angegeben werden.
Damit man den Steuerbonus für den zweiten Haushalt erhält, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die doppelte Haushaltsführung ist beruflich veranlasst.
- Die Zweitwohnung liegt in der Nähe des Arbeitsortes.
- Daneben gibt es einen eigenen Hausstand.
Folgende Kosten können z.B. bei der Steuer abgesetzt werden:
- Unterkunft
- Wohnungssuche
- PKW-Stellplatz
- Einrichtung
- Verpflegung
- Fahrtkosten
- Umzugskosten
- Familienheimfahrten
- Horne-Office-Pauschale
Bei den vorgenannten Beispielen gibt es jedoch teilweise zeitliche Begrenzungen. Fragen Sie uns gerne.
Bitte beachten Sie: Diese Informationen können eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Sie uns bitte, falls Sie Fragen – insbesondere zu den hier dargestellten Themen – haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie entsprechende Ausgaben steuerlich geltend machen können.