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BGH kippt Bank-Klauseln: Wann sind Negativzinsen unzulässig?

Der BGH hat in vier Verfahren Klauseln über Verwahrentgelte („Negativzinsen“) für unwirksam erklärt. Demnach sind Negativzinsen für Spar- und Tagesgeldkonten bei Verbrauchern grundsätzlich unzulässig. Bei Girokonten sind Verwahrentgelte zwar möglich – sie verletzten in den Streitfällen aber das Transparenzgebot. Zudem kippte der BGH unklare Entgeltklauseln für Ersatz-Bankkarten und Ersatz-PIN.

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