Ausgaben für ein Arbeitszimmer können Sie als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzen. Im Grunde gibt es 3 Möglichkeiten, wie man ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen kann:
- Bestenfalls können Sie die kompletten Ausgaben rund um Ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Das ist jedoch meist nur in Ausnahmefällen möglich. Denn an das Arbeitszimmer werden strenge Voraussetzungen geknüpft: Das Zimmer muss alle steuerrechtlichen Anforderungen erfüllen. Zudem muss es der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit sein.
- Arbeitszimmer „light“
Mit dem Arbeitszimmer „light“ können Sie die Kosten bis zum Höchstbetrag von 1.250 € steuerlich absetzen. Auch hier muss der Raum die Voraussetzungen des Fiskus erfüllen. Es ist aber nicht nötig, dass das Zimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Jedoch darf Ihnen für Ihre Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. - Homeoffice-Pauschale
Ab 2020 neu hinzugekommen ist die coronabedingte Homeoffice-Pauschale. Sie ist das Trostpflaster für alle, die kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer haben. Hier gibt es keine Anforderungen an den heimischen Arbeitsplatz. Je Arbeitstag zu Hause 6 €, maximal jedoch 1.260 € im Jahr. Das entspricht 210 Tagen à 6 €.