Fast jeder nimmt irgendwann für Arbeiten im Privathaushalt die Dienste eines Unternehmens in Anspruch – beispielsweise die Renovierung der Wohnung oder die Hofreinigung.
Diese Nachweise sind erforderlich:
- Eine Rechnung, in der die begünstigten Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten getrennt vom nicht begünstigten Material ausgewiesen sind, sowie
- ein Beleg mit der Überweisung auf ein Konto des Empfängers.
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
- 20 % der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmen sowie Kosten für die Schaffung neuer Wohn- und Nutzflächen nach Fertigstellung und Einzug von max. 6.000 €, sodass der Steuerabzug max. 1.200 € beträgt. Nicht für öffentl. geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen wurden,
- zu den Handwerkerleistungen können auch die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage und Maßnahmen zur Schadensabwehr zählen (z.B. Dichtigkeitsprüfung eines Abwassersystems, Fahrstuhlprüfung, Blitzschutzanlagen).
- Regelungen zu Hausanschlusskosten an Ver- u. Entsorgungsleistungen.
Gerne beraten wir Sie dazu individuell. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.